Am Sonntag, den 25. Jänner 2026 findet die Landwirtschaftskammerwahl (Wahlen in die Landes- und Bezirkskammer) statt.
In diesem Zusammenhang ist jede Gemeinde verpflichtet, das Wählerverzeichnis zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.
Alle wahlberechtigten Landwirte der Gemeinde St. Josef (Weststeiermark) können sich überzeugen, ob sie in diesem Verzeichnis eingetragen sind.
Die Einsichtnahme im Gemeindeamt St. Josef ist an folgenden Tagen möglich:
Di, 09.12.2025, 8.00 bis 10.00 Uhr
Mi, 10.12.2025, 8.00 bis 12.00 u. 13.00 bis 17.00 Uhr
Do, 11.12.2025, 8.00 bis 12.00 Uhr
Fr, 12.12.2025, 8.00 bis 12.00 Uhr