Hort Vormerkung 2026/27:
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte!
Um Ihnen die Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz zu erleichtern, stellt Ihnen das Land Steiermark das Kinderportal KIPO zur Verfügung.
Für die Vormerkung ist immer das Kinderportal zu nutzen, auch wenn Sie zusätzlich persönlich in die Einrichtung gebeten werden. Die genauen Informationen dazu – auch zu einem unterjährig benötigten Betreuungsplatz – erhalten Sie am Kinderportal: https://kinderportal.stmk.gv.at
Wir freuen uns auf den Besuch Ihres Kindes im Hort St. Josef!
Der Hort ist eine pädagogische Einrichtung, die zur Erziehung und Betreuung von schulpflichtigen Kindern bestimmt ist.
Erhalter:
Die Gemeinde St. Josef (Weststeiermark), 8503 St. Josef 73, ist der Erhalter des Hortes.
Rechtsträger:
Die Firma Wiki - Wir Kinder, Bildung und Betreuung mit Sitz in 8041 Graz, Ziehrerstraße 83, ist Rechtsträger und für den Betrieb des Hortes verantwortlich.
Anfragen und Anmeldungen können direkt an den Hort, Tel.: (03136) 83248-11 gerichtet werden. Bei Nichterreichen kann selbstverständlich AL Evelyn Samitz kontaktiert werden, Tel.: (03136) 83248-12.
Aufnahme, Austritt und Eintritt
In den Hort werden jene Kinder aufgenommen, welche im schulpflichtigen Alter sind (6. bis 15. Lebensjahr).
Die Herausnahme (Austritt) eines Kindes kann zu jeder Zeit erfolgen, jedoch ist der Kinderbetreuungsbeitrag für weitere zwei Monate zu entrichten.
Der Anmeldezeitraum wird vom Kinderportal vorgegeben und die Anmeldung selbst ist über dieses durchzuführen. Informationen hierzu gibt es direkt über das KIPO. Erfahrungsgemäß beginnt meist im Jänner der Anmeldezeitraum.
Gebietsabgrenzung:
Gesamtes Gemeindegebiet von St. Josef (Weststeiermark) sowie bei freien Plätzen Kinder aus den Gemeinden Lannach und Stainz.
Beginn des Betriebsjahres: Montag, 8. September 2025
Beendigung des Betriebsjahres: Freitag, 10. Juli 2026
Sommerbetreuung nach Bedarf.
Der Hort ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 11.00 bis 16.00 Uhr (Gruppe 2) und von 11.30 bis 17.00 Uhr (Gruppe 1) geöffnet. An Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist der Hort geschlossen. Eine Ganztagsbetreuung wird an schulautonomen Tagen angeboten.
Ferialzeiten:
Es gelten die gleichen Ferialzeiten wie bei den Volksschulen. Für die Sommerferien erfolgt eine Bedarfserhebung.
Weihnachtsferien: Mi, 24. Dezember 2025 bis Di, 6. Jänner 2026
Semesterferien: Mo, 16. Februar 2026 bis So, 22. Februar 2026
Osterferien: Sa, 28. März 2026 bis Mo, 6. April 2026
Aufgaben der Kinderbildungs- und -betreuungeinrichtung:
Der Hort hat die Aufgabe schulpflichtige Kinder außerhalb der Unterrichtzeit in ihrer persönlichen, sozialen und schulischen Entwicklung zu begleiten und zu unterstützen. Dabei wird ein verlässlicher Rahmen geschaffen, in dem die Kinder ihre schulischen Aufgaben erfüllen, ihre Interessen entfalten und ihre individuellen Fähigkeiten und Begabungen weiterentwickeln können.
Durch eine wertschätzende und fördernde Betreuung stärken wir die Selbstständigkeit, das Verantwortungsbewusstsein sowie die sozialen Kompetenzen der Kinder. Wir fördern ein respektvolles Miteinander und und unterstützen die Kinder dabei, eigene Meinungen zu entwickeln, Entscheidungen zu treffen und aktiv am Gemeinschaftsleben teilzunehmen.
Die Aufsichtspflicht des pädagogischen Personals beginnt mit dem Eintreffen des Kindes in den Räumlichkeiten des Hortes und endet mit dem ordnungsgemäßen Verlassen der Einrichtung bzw. der Übergabe an eine berechtigte Person.
Die Aufsichtspflicht gilt auch bei Aktivitäten außerhalb des Hortgeländes, sofern sich die Kinder im Rahmen von Exkursionen unter der Verantwortung des Hortpersonals befinden.
Pflichten der Eltern:
Voraussetzung ist, dass das Kind nach Unterrichtsschluss direkt zur Betreuungseinrichtung kommt.
Ab diesem Zeitpunkt wird es von unserem Personal betreut. Sollte ein Tag schulfrei sein, so haben die Erziehungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass das Kind bis spätestens 8.00 Uhr in der Betreuungseinrichtung ordnungsgemäß erscheint oder anderenfalls die Betreuungspersonen vom Fernbleiben des Kindes benachrichtigt werden.
Die Kinder werden um 16.00 Uhr (Gruppe 2) und/oder 17.00 Uhr (Gruppe 1) entlassen. Sollte das Kind früher aus aus dem Hortbetrieb entlassen werden, ist eine Mitteilung der Erziehungsberechtigten notwendig.
Krankheitsfälle sind ehestmöglich der Kinderbetreuungseinrichtung, Tel.: (03136) 83248 - 11 zu melden! Hat sich das Kind an einer ansteckenden Krankheit infiziert, so ist der Besuch bei Verdacht des Auftretens einer solchen Krankheit untersagt. Der weitere Besuch des Hortes ist erst nach Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Attestes erlaubt.
Auch eine sonstige begründete Abwesenheit ist ebenfalls bekanntzugeben.
Der regelmäßige Besuch der Einrichtung ist Voraussetzung dafür, dass der Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllt werden kann.
Kinderbetreuungsbeitrag:
Der Elternbeitrag für die Nachmittagsbetreuung beträgt monatlich (10 Monate),
€ 115,00 inkl. USt. für Betreuung bis 16.00 Uhr,
€ 126,50 inkl. USt. für Betreuung bis 17.00 Uhr
NEU: Für Auswärtskinder pro Monat zusätzlich: € 25,00.
und wird mittels Abbuchungsauftrag bis zum 5. des laufenden Monats eingehoben.
Hierzu kommen noch Jausenbeitrag von € 7,00 und Materialbeitrag von € 9,00/Monat.
Bei vorzeitigem Austritt wird ein Monatsbeitrag weiterverrechnet. Ausnahme: Es befinden sich noch Kinder auf der Warteliste.
Mittagessen in der Kinderbetreuungseinrichtung:
Das Mittagessen wird vom Florlwirt aus Gundersdorf geliefert. Die Kosten pro Menü betragen € 6,50 inkl. USt. Dieses wird monatlich abgerechnet und vom Konto des jeweiligen abgebucht.
Sommerbetreuung 2026:
Der Elternbeitrag für die 4-wöchige Sommerbetreuung beträgt:
€- inkl. USt. für die Betreuung von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr,
€ - inkl. USt. für die Betreuung bis 16.00 Uhr.
NEU: Für Auswärtskinder pro Monat zusätzlich: € -.
Die Kosten für das Mittagessen betragen €6,50 pro Menü.
Zusammenarbeit mit den Eltern:
Eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Eltern und dem pädagogischen Team bildet eine wesentliche Grundlage für die Begleitung und das Wohlbefinden, sowie die positive Entwicklung, der Kinder. Nur durch einen offenen und regelmäßigen Austausch können die Kinder bestmöglich begleitet und gefördert werden.
Wir informieren Eltern und Erziehungsberechtigte laufend über wichtige Themen des Hortalltags, unter anderem durch schriftliche Mitteilungen, durch unser Elternkaffee zu Beginn des Hortjahres, sowie persönliche Gespräche beim Abholen der Kinder. Dabei sind uns gegenseitige Wertschätzung, Transparenz und eine konstruktive Kommunikation besonders wichtig.
Für persönliche Anliegen, Fragen oder dringende Angelegenheiten ersuchen wir um eine vorherige Terminvereinbarung mit dem pädagogischen Team unter der Telefonnummer.: (03136) 83248-11.
Wir freuen uns darauf, Ihr Kind ein Stück seines Weges begleiten zu dürfen, und setzen uns dafür ein, dass es sich in unserem Hort wohlfühlt, sich individuell entfalten und wertvolle Erfahrungen in der Gemeinschaft sammeln kann.
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Michaela Finster
Hortleiterin
1.Gruppe
| Hortleiterin | Finster Michaela | |
| Kinderbetreuerin | Zitz Silvia, Lamprecht Alex | |
| Telefon | (03136) 83248-11 | |
| hort.st.josef@wiki.at | ||
| Adresse | St. Josef 99/3 8503 St. Josef |
2.Gruppe
| Gruppenführende Hortpädagogin | Starchel Kathleen |
| Kinderbetreuerin | Gressenberger Jaqueline |
| Telefon | (03136) 83248-13 |
| hort.st.josef@wiki.at | |
| Adresse | St. Josef 161 a 8503 St. Josef |
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Das Hortteam
Michaela Finster, Leitung und Hortpädagogin
stehend: Kathleen Starchel, Michaela Finster, Silvia Zitz
sitzend: Jaqueline Gressenberger und Lamprecht Alexander
